Dipl.-Psych. Eleni Bousvaros | Psychologische Psychotherapeutin
  Kosten


Familientherapie

90-minütige Sitzung mir zwei Therapeuten, einkommensgestaffelt und nach persönlicher Vereinbarung zwischen 150,00 und 170,00 Euro.


Paartherapie und Paarberatung

50-minütige Sitzung, einkommensgestaffelt und nach persönlicher Vereinbarung
zwischen 50,00 und 70,00 Euro.


Einzelpsychotherapien für Selbstzahler

50-minütige Sitzung einkommensgestaffelt nach persönlicher Vereinbarung, zwischen 70,00 und 90,00 Euro. Das Honorar für Einzelpsychotherapien richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten GOA/GOP.


Einzelpsychotherapien für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach Antragsstellung übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter, klären Sie die Kostenübernahmebedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung und lassen Sie sich die Antragsformulare zusenden.


Einzelpsychotherapien für Gesetzlich Versicherte - Kostenerstattungsverfahren

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag in der KV (Kassenärztlichen Vereinigung Berlin) habe ich aufgrund der gegenwärtigen Bedarfsplanung der KV, nach welcher eine psychotherapeutische Überversorgung in Berlin existiert, keinen Kassensitz. Ich verfüge jedoch über die gleiche Qualifikation wie die approbierten Kollegen und Kolleginnen mit Kassensitz. Wenn Sie mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinung nachweisen können, dass eine Psychotherapie bei Ihnen indiziert, notwendig und nicht aufschiebbar ist und sie belegen können, dass mindestens fünf Psychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb von drei Monaten Ihnen keinen Platz anbieten können, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie in Form des Kostenerstattungsverfahrens beantragen. Unter diesen Voraussetzungen können approbierte psychologische Psychotherapeuten ohne Kassensitz die Psychotherapie übernehmen. Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten (SGB V, § 13, Abs. 3).
Ich unterstütze und berate Sie in der Antragsstellung für das Kostenerstattungsverfahren bei ihrer Krankenkasse. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Broschüre zum Thema Kostenerstattung herausgegeben, die Sie sich bei Bedarf zusenden lassen können.